Jeder steht in seiner schulischen Laufbahn einmal an einem Punkt, an dem man nicht weiter weiß. Manchmal hilft einem der Klassenlehrer, aber wenn die Klasse groß ist und der Lehrer zu beschäftigt, geht das häufig nicht so einfach. Doch das heißt nicht, dass an unserer Schule deswegen niemand ein offenes Ohr für Dich hat. Unsere Beratungslehrerin für die Grundschule Frau Falk steht Dir gerne mit Rat und Tat zu Seite.
Schülerinnen und Schüler aller Klassenstufen der Grundschule sowie deren Eltern.
In welchen Fällen kann man sich an die Beratungslehrerin wenden?
Ich ergänze unser Unterstützungsangebot im Bereich Lernen und Lernumfeld:
Ihr Kind kann sich nicht konzentrieren.
Ihr Kind ist sehr unruhig.
Ihr Kind hat Schwierigkeiten mit anderen Kindern in einen guten Kontakt zu kommen.
Ihr Kind hat Angst vor Klassenarbeiten.
Ihr Kind hat Schwierigkeiten sich zu organisieren.
Ihr Kind fühlt sich überfordert. ...
Wenn solche Dinge Ihrem Kind das Lernen erschweren, bin ich die richtige Ansprechpartnerin!
Ich arbeite mit Ihrem Kind vertraulich und berate Sie auch gern hinsichtlich des Schulwechsels nach der vierten Klasse.
Wie kriege ich Kontakt?
Sie können im Sekretariat eine Telefonnummer (Name & Klasse) hinterlassen und ein Stichwort nennen.
Ich melde mich dann umgehend bei Ihnen, um einen Gesprächstermin zu vereinbaren.
Was passiert in den Beratungsgesprächen?
In den Beratungsgesprächen soll der Ratsuchende dabei unterstützt werden, eigene Antworten auf seine Fragen zu finden. Das bedeutet, dass wir gemeinsam in Gesprächen herausfinden wollen, was die Ursache für sein Problem sein könnte und wie der Ratsuchende sich selbst helfen oder aber wo und von wem er Hilfe erhalten kann. Abhängig von den Inhalten der Beratung kann es sinnvoll sein, Testungen durchzuführen (Motivationstests, Tests zum Leistungsverhalten, Tests zur allgemeinen Begabung…). Der Beratungsprozess kann sich je nach Situation über einen unterschiedlich langen Zeitraum erstrecken. Oft ist es wichtig, im Verlauf der Beratung mit allen an der Situation Beteiligten in Kontakt zu treten. Dies geschieht aber nur, wenn der Ratsuchende dem zustimmt.
Zwei wichtige Prinzipien:
Freiwilligkeit
Sinnvolle Beratung kann nur stattfinden, wenn der Ratsuchende freiwillig teilnimmt und bereit ist, sich auf die Gespräche einzulassen.
Verschwiegenheit
Als Beratungslehrerin unterliege ich der Schweigepflicht. Das bedeutet, dass die Inhalte der Beratung nicht an Dritte weitergegeben werden.