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Jeder steht in seiner schulischen Laufbahn einmal an einem Punkt, an dem man nicht weiter weiß. Manchmal hilft einem der Klassenlehrer, aber wenn die Klasse groß ist und der Lehrer zu beschäftigt, geht das häufig nicht so einfach. Doch das heißt nicht, dass an unserer Schule deswegen niemand ein offenes Ohr für Dich hat. Unsere Beratungslehrerin Frau Dohmen-Yaman steht Dir gerne mit Rat und Tat zu Seite.
Schülerinnen und Schüler aus der Grund- und der Realschule aus allen Klassenstufen Eltern von Schülerinnen und Schülern
In welchen Fällen kann man sich an die Beratungslehrerin wenden?
In Beratungsgesprächen kann es um ganz unterschiedliche Themen gehen. Häufige Fälle, in denen sich Ratsuchende an die Beratungslehrerin wenden, sind:
Schulschwierigkeiten aller Art (schlechtere Leistungen, Leistungsschwankungen, Versetzungsgefahr, …)
Lernprobleme (Konzentration, Motivation, …)
Schulangst
Unsicherheiten in Bezug auf die Wahl der richtigen Schule
schwierige und belastende Situationen innerhalb der Klasse
belastende Situationen in der Familie
Vermittlung von Kontakten zu therapeutischen und familienbegleitenden Einrichtungen (Schulpsychologische Beratungsstelle, Erziehungsberatungsstelle, Psychologen…)
Wie kriege ich Kontakt?
Schülerinnen und Schüler können mich jederzeit ansprechen oder mir eine Nachricht in mein Fach im Lehrerzimmer legen lassen.
Eltern können sich an das Schulsekretariat wenden, damit ich telefonisch oder per E-Mail mit ihnen in Kontakt treten kann.
Kontaktdaten
07641 / 452 7100
Raum 011 (neben Rektorat)
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Was passiert in den Beratungsgesprächen?
In den Beratungsgesprächen soll der Ratsuchende dabei unterstützt werden, eigene Antworten auf seine Fragen zu finden. Das bedeutet, dass wir gemeinsam in Gesprächen herausfinden wollen, was die Ursache für sein Problem sein könnte und wie der Ratsuchende sich selbst helfen oder aber wo und von wem er Hilfe erhalten kann. Abhängig von den Inhalten der Beratung kann es sinnvoll sein, Testungen durchzuführen (Motivationstests, Tests zum Leistungsverhalten, Tests zur allgemeinen Begabung…). Der Beratungsprozess kann sich je nach Situation über einen unterschiedlich langen Zeitraum erstrecken. Oft ist es wichtig, im Verlauf der Beratung mit allen an der Situation Beteiligten in Kontakt zu treten. Dies geschieht aber nur, wenn der Ratsuchende dem zustimmt.
Zwei wichtige Prinzipien:
Freiwilligkeit
Sinnvolle Beratung kann nur stattfinden, wenn der Ratsuchende freiwillig teilnimmt und bereit ist, sich auf die Gespräche einzulassen.
Verschwiegenheit
Als Beratungslehrerin unterliege ich der Schweigepflicht. Das bedeutet, dass die Inhalte der Beratung nicht an Dritte weitergegeben werden.
Freiwilligkeit
Sinnvolle Beratung kann nur stattfinden, wenn der Ratsuchende freiwillig teilnimmt und bereit ist, sich auf die Gespräche einzulassen.
Verschwiegenheit
Als Beratungslehrerin unterliege ich der Schweigepflicht. Das bedeutet, dass die Inhalte der Beratung nicht an Dritte weitergegeben werden.