FAQ Eltern

Für Eltern

Für Eltern

Herzlich willkommen bei den FAQs für Eltern. Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen.

Ich habe Probleme, mich in WebUntis anzumelden.

Ich bekomme die Fehlermeldung "Ungültiger Benutzername und/oder Passwort."

  • Meistens handelt es sich um einen Schreibfehler im Passwort. Überprüfen Sie genau die Groß- und Kleinschreibung der Buchstaben.

Ich erhalte die Fehlermeldung "Zugang gesperrt."

  • In diesem Fall haben Sie z.B. das Passwort zu oft falsch eingegeben. Um den Zugang entsperren zu lassen, wenden Sie sich bitte an Herrn Schwörer unter

Ich erhalte die Fehlermeldung "Keine Verbindung mit Server."

  • Überprüfen Sie Ihre Internetverbindung. Oft ist eine langsame mobile Datenverbindung oder ein unterbrochenes WLAN Grund für die Anzeige.
  • Ist eine Internetverbindung hergestellt, kann es ggf. an Restriktionen liegen, die Sie in Ihrem Gerät eingestellt haben. Geben Sie in den Einstellungen Ihres z.B. Smartphones Berechtigungen für die App frei, damit diese die Internetverbindung des Handys nutzen kann.
  • Falls das nicht hilft, installieren Sie die App neu und führen Sie den Anmeldeprozess erneut durch.
  • Wenn auch das nicht hilft, versuchen Sie eine Anmeldung über den Internetbrowser. Gehen Sie dazu auf https://webuntis.com/ .
  • Bei weiteren Problemen, wenden Sie sich an direkt an den Support der Firma Untis.
Wie kann ich die Lehrer meines Kindes kontaktieren?

Am besten und einfachsten geht das natürlich per Mail. Hier finden Sie die Emailadressen des:

Ansonsten besteht auch die Möglichkeit, über das Sekretariat eine Kontaktanfrage zu stellen.

Letztenendes können Sie jeden Lehrer auch über den Untis-Messenger kontaktieren. Diese Funktion sollte aber nur in Ausnahmefällen oder gegenseitigem Einvernehmen verwendet werden, da der Messenger primär als Sprachrohr der Schule dient.

Mein Kind hat Covid19 - Was muss ich tun?

Laut Informationsschreiben des Kultusministeriums zum Umgang mit COVID19 vom 28.09.22 gelten wie bisher:

"im Falle einer COVID-19 Erkrankung von Schülerinnen und Schülern, Kindern und Jugendlichen ausschließlich die Vorgaben der Corona-Verordnung Absonderung. Wie bei Erwachsenen besteht regelmäßig eine Absonderungsdauer von fünf Tagen bzw. höchstens zehn Tagen, wenn keine Symptomfreiheit bei Absonderungsende besteht. Die Vorlage eines Testnachweises ist zur Beendigung der Absonderung nicht erforderlich. Somit bedarf es auch zum Betreten einer Schule, einer Kindertageseinrichtung, eines Kinderhortes, einer erlaubnispflichtigen Kindertagespflege, Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe oder sonstigen Gemeinschaftseinrichtung im Sinne des § 33 IfSG weiterhin nicht der Vorlage eines Testnachweises."

KURZ:

  • Infektion besteht: Absonderung für fünf Tage
  • Nach fünf Tagen ist das Kind noch nicht symptomfrei: weitere Absonderung bis zu zehn Tage
  • Bei Symptomfreiheit kann nach frühestens fünf Tagen ohne Testnachweis die Schule wieder besucht werden.
Was tun, wenn mein Kind krank ist?

In diesem Fall rufen Sie bitte vor Unterrichtsbeginn im Sekretariat an und melden Ihr Kind unter Angabe der Klasse für den Tag oder auch für Folgetage ab. Sie können Ihr Kind auch abends oder nachts krank melden, es gibt einen Anrufbeantworter.

Vergessen Sie nicht, Ihr Kind nach Ende der Abwesenheit noch schriftlich über den Kompass beim Klassenlehrer zu entschuldigen.

Wie kann ich mein Kind an der Markgrafenschule anmelden?

Die Anmeldung findet im Sekretariat in der Zeit zwischen Februar und März für das kommende Schuljahr statt. Die konkreten Termine finden Sie rechtzeitig auf unseren Internetseiten. Die nötigen Formulare können Sie hier herunterladen.

Was muss ich tun, um mein Kind von der Schule abzumelden?

Abmeldungen sind nur in bestimmten Fällen möglich. Diese müssen vorher mit der Schulleitung besprochen sein. Danach muss die Abmeldung schriftlich über folgendes Formular erfolgen. Vergessen Sie nicht, dass auch die Bücher wieder an die Schule zurückgehen müssen.

Welche Dinge fallen unter die Lernmittelfreiheit?

Folgende Arbeitsmaterialien oder Bücher werden Ihrem Kind durch den Schulträger zur Verfügung gestellt und müssen am Ende des Schuljahres zurückgegeben werden.:

  • Schulbücher in allen Fächern
  • Hefte zur Prüfungsvorbereitung
  • Taschenrechner
  • Zirkel
  • Lektüren

Folgende Materialien werden Ihrem Kind durch den Schulträger zur Verfügung gestellt und müssen nicht zurückgegeben werden:

  • Arbeitshefte in Englisch und Französisch (Workboosk, Cahier d'Exercises)

Alle weiteren benötigten Verbrauchsmaterialien, wie Hefte, Schreibblöcke, Füller, Buntstifte, etc. müssen von Seiten der Eltern angeschafft werden.