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Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Artikel 3
Nach diesem Grundsatz leben und arbeiten wir an der Markgrafenschule zusammen. Es gilt überdies hinaus, dass nicht nur jeder vor dem Gesetz, sondern auch im täglichen Umgang miteinander gleichbehandelt wird. Das Geschlecht spielt dabei ebenso wenig eine Rolle, wie die Herkunft, die Ethnie, der soziale Status, die sexuelle Ausrichtung oder die schulische Leistungsfähigkeit.
Das bedeutet jedoch nicht, dass jeder Mensch gleich zu sein hat. Wir akzeptieren, feiern und fördern die Vielfalt unserer Schulgemeinschaft. Aus diesem Grund sprechen wir in all unseren Texten auf diesen Seiten immer explizit alle Menschen an. Wir machen dabei insbesondere keinen Unterschied zwischen den Begriffen männlich, weiblich und divers.
Da die deutsche Sprache und Rechtschreibung uns in dieser Hinsicht allerdings nicht mit einer einzigen, zufriedenstellenden Universallösung ausgestattet hat, dienen uns folgende sprachliche Kriterien als Leitlinien beim Verfassen unserer Texte und der Auswahl der Ansprache (vgl. Rat für deutsche Rechtschreibung 2018). Die Sprache sollte:
Auf dieser Grundlage erschließen sich für uns die folgenden Formulierungen:
Je nach Situation wählen wir gezielt und bewusst zwischen diesen Möglichkeiten aus, die uns nach reiflicher Recherche und Diskussion als gangbare Möglichkeiten der Ansprache erschienen.
Quellen: Gesellschaft für deutsche Sprache; BfC des Kultusministeriums Baden-Württemberg; Verein Deutsche Sprache e.V.; Lenkungsgruppe Gender Mainstreaming des Ministeriums für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg; Rat für deutsche Rechtschreibung
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